
Zusammenfassung:
Beim Graben und Sammeln von Fossilien gibt es einige rechtlichen Dinge zu beachten. Die Rechtslage ist dabei nicht einheitlich.
Foto links: Kern und Abdruck zweier Ammoniten aus dem Schwarzjura
Anfänger und Hobbypaläontologen, die sich zu (ehemaligen) Steinbrüchen z.B. in Holzmaden begeben, müssen sich keine großen Sorgen machen. Die Areale sind extra ausgewiesen. In Abstimmungen mit den Museen wurde von den Betreibern festgelegt und klar kommuniziert, welche Fossilien uneingeschränkt behalten werden dürfen (z.B. jegliche Ammoniten) und welche Funde zu melden sind. Hier kann man bedenkenlos im Gelände agieren.
In ‘freier Wildbahn’ ist der Sachverhalt etwas komplexer. Beim Thema Mineralien und Fossilien kann das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (KGSG) aus dem Jahre 2016 Anwendung finden. Dieses beschreibt in erster Linie die Ein- und Ausfuhrbestimmungen zum Schutz nationaler Kulturgüter. Die Paläontologie findet hier aber Erwähnung. Entsprechend wird der Umgang mit Fossilien -der Kulturhoheit der Länder sei Dank- bis auf wenige Ausnahmen in den Denkmalschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In den Gesetzen wird die Paläontologie ähnlich der Archäologie behandelt. In der Archäologie aber hat die Ortsgebundenheit einen ganz anderen Stellenwert. Eine klare Unterscheidung ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler gestaltet sich schwierig und ist nicht bundeseinheitlich.
Je nach eigenem Anspruch mögen wir uns die Frage stellen: Fallen unsere gefundenen Fossilien überhaupt unter die paläontologische Denkmalpflege? Oder anderst gefragt; wann sind die Fossilien in besonderem Maße schützenswert? In den meisten Denkmalschutzgesetzen werden Unterscheidungen wie “besonders bedeutende Fossilien” genutzt und als Denkmal betrachtet. Mal mehr mal weniger konkretisiert, welche Arten darunter fallen. In Bayern dagegen findet der Denkmalbegriff auf nicht von Menschen geschaffene Sachen erst gar keine Anwendung. Für Fossilien gilt dann das Fundrecht des BGB. Auch nach dem Hintergrundpapier des KGSG gilt für die Mehrzahl der Funde der Kulturbegriff nicht. Es bleibt aber immer noch ein Grauzonenbereich und es obliegt schließlich einer Entscheidung im Einzelfall.
Auch wenn wir nun davon ausgehen, kein ‘Kulturgut’ zu finden, bleiben Einschränkungen beim Sammeln. In Nationalparks und Kulturstätten ist das Graben und Sammeln nicht erlaubt und auf Privatgelände dürfen die Grundstücke nur mit Genehmigung des Eigentümers betreten und dort gesammelt werden.
Gerade alte Steinbrüche und größere Baugruben sind bei Hobbypaläontologen sehr begehrt. Eine Erlaubnis einzuholen ist dafür umso schwieriger. Auf manchen Baustellen, auf denen ich beruflich als Geologe unterwegs war, nutzte ich gerne das Privileg und ging auf eigene Faust auf die Suche nach Fossilien. So weiß ich aber auch, kaum ein Bauunternehmer oder Bauherr hat Interesse daran, dass Privatpersonen in ihren Gruben umherspringen. Oder sie äußern Bedenken wegen der Haftung.
Falls man auf ein Fundstück mit besonderem Wert stößt, ist meines Erachtens auch unklar, in wessen Eigentum dieses übergeht. Und wenn ich noch etwas weiterspinne und man findet auf der Baustelle einen gut erhaltenen Archaeopteryx? Nur als Beispiel. Es darf auch gerne ein Ichthyosaurier sein. Dann melden Landratsamt oder Ministerium aber ganz schnell ihre Ansprüche an und der Bauherr wird sich für einen Baustopp bedanken. Das Risiko geht er nicht ein, wenn er nicht muss.
Ich sehe die Rechtslage für Paläontologen nicht in jedem Fall als eindeutig. Ich bin aber auch kein Jurist und weder kann ich für die Richtigkeit der Angaben garantieren, noch eine Rechtsberatung anbieten.
Weiterführende Links:
- Die Denkmalschutzgesetze der Länder (BKM) – http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Rechtsgrundlagen/NationalesRecht/Denkmalschutz/denkmalschutz_node.html
- KGSG – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (dejure.org) – https://dejure.org/BGBl/2016/BGBl._I_S._1914
- Hintergrundpapier zum Bereich der Paläontologie (KGSG) – https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/461384/07102bc4255487d643ae28d80cfd8e82/2016-07-13-hintergrundpapier-palaeonologie-data.pdf?download=1
- Fossilien und Recht (Deutscher Kulturrat) – https://www.kulturrat.de/themen/texte-zur-kulturpolitik/fossilien-und-recht/
Ich bin bisher einfach los und habe gesucht. Das Schlimmste was passierte? ich wurde mal freundlich gebeten, woanderst zu suchen. Werde es so beibehalten. Dennoch mal ein interessanter Einblick in die Rechtslage.